Allgemeine Transportbedingungen der IPA Umzugs GmbH

  • 1 Geltungsbereich

1.1 Der Geltungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz: „AGB“) umfasst alle unsere Angebote, Rechtsgeschäfte und sonstigen Leistungen. Sie gelten insbesondere auch für alle Aufträge, die nicht unter Anwendung unserer Bestell- oder Auftragsformulare zustande gekommen sind. Sie finden Anwendung gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtlichen Sondervermögen sowie Verbrauchern.

1.2 Nebenabreden, Ergänzungen oder Abänderungen zu diesen AGB bedürfen der Schriftform. Bei Widersprüchen in den Vertragsgrundlagen gilt nachstehende Reihenfolge: Sondervereinbarungen, soweit diese von uns schriftlich bestätigt sind; die vorliegenden AGB; gesetzliche Regelungen.

1.3 Den AGB des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Diese verpflichten uns auch dann nicht, wenn bereits bisher Vertragsabschlüsse auf Basis der AGB des Auftraggebers erfolgt sind, wenn wir ihnen bei Vertragsabschluss nicht nochmals widersprechen oder wenn in den AGB des Auftraggebers deren Gültigkeit als ausdrückliche Bedingung genannt ist. Auch Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten nicht als Zustimmung zu den AGB des Auftraggebers.

1.4 Der Auftraggeber berechtigt uns im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes zur elektronischen Verarbeitung seiner Daten zu internen Zwecken sowie zur Auftragsdatenverarbeitung. Sobald die gesetzliche Verpflichtung besteht, verpflichtet sich der Auftraggeber im Sinne des § 14 BGB zur Teilnahme an der elektronischen Nachweisführung im Sinne der Nachweisverordnung vom 20.10.2006 in der jeweils geltenden Fassung.

1.5 Für die Leistungen der von uns beauftragten Dritten gelten ebenfalls die nachstehenden Bedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen unseres Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung schriftlich zugestimmt. Abweichende Vereinbarungen gelten jeweils nur für einen bestimmten Vertrag und nicht für nachfolgende Verträge, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

  • 2 Vertragsabschluss

2.1 Soweit keine gegenteilige schriftliche Vereinbarung getroffen wird, sind unsere Angebote freibleibend und unverbindlich.

2.2 Mündliche, telefonische, per Telefax oder per E-Mail getroffene Vereinbarungen, wie Bestellungen, Angebote, Aufträge, Auftragsänderungen, Stornos etc. werden für uns erst dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Stillschweigen unsererseits gilt nicht als Zustimmung. Wir sind jedoch berechtigt, im Einzelfall auch eine mündliche oder konkludente Vertragsannahme sowie eine solche durch tatsächliches Entsprechen gelten zu lassen.

2.3 Mehrere Schuldner einer Leistung gelten als Gesamtschuldner.

  • 3 Durchführung der Arbeiten

3.1 Beauftragung eines weiteren Frachtführers. Der Möbelspediteur kann zur Erfüllung seiner Leistungspflichten einen zuverlässigen Dritten / einen weiteren Frachtführer zur Durchführung heranziehen.

3.2 Die Leute des Möbelspediteurs, sofern nichts anderes vereinbart ist, sind nicht zur Durchführung von Elektro-, Gas-, Dübel- und sonstigen Installationsarbeiten berechtigt.

3.3 Für mögliche Fristverzögerungen bei der Auftragsabwicklung oder verspätete Abholung übernehmen wir keinerlei Haftung. Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, in diesem Zusammenhang keinerlei Ersatzansprüche, egal welcher Art und welchen Rechtsgrundes, geltend zu machen.

3.4 Ereignisse höherer Gewalt – gleichgültig, ob sie bei uns oder beim weiteren Frachtführer eintreten – berechtigen uns, die Auftragsabwicklung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftraggeber kann von uns die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern wollen. Erklären wir uns nicht, kann der Auftraggeber zurücktreten. Der höheren Gewalt stehen Umstände gleich, die uns die Auftragsabwicklung wesentlich erschweren oder zeitweise unmöglich machen, wie beispielsweise Transportbehinderungen, Betriebsstörungen oder Arbeitskampfmaßnahmen.

  • 4 Handwerkervermittlung

Bei Leistungen zusätzlich vermittelter Handwerker haftet der Möbelspediteur nur für sorgfältige Auswahl.

  • 5 Transportsicherung

Der Absender ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile an hochempfindlichen Geräten wie z. B. Waschmaschinen, Plattenspielern, Fernseh-, Radio- und Hifigeräten, EDV-Anlagen fachgerecht für den Transport sichern zu lassen. Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung ist der Möbelspediteur nicht verpflichtet.

  • 6 Zusatzleistungen

Der Möbelspediteur führt unter Wahrung des Interesses des Auftraggebers seine Verpflichtungen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt eines ordentlichen Möbelspediteurs gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts aus. Zusätzlich zu vergüten sind besondere, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare bzw. nicht vorhergesehene (z. B. durch versehentlich geringere Kalkulation des Volumens) Leistungen und Aufwendungen. Gleiches gilt, wenn der Leistungsumfang durch den Absender nach Vertragsabschluss erweitert wird.

  • 7 Trinkgelder

Trinkgelder sind mit der Rechnung des Möbelspediteurs nicht verrechenbar.

  • 8 Ansprechpartner

Der Auftraggeber nennt uns einen Ansprechpartner, der während der Arbeiten mindestens telefonisch zu erreichen sein muss. Diese Person muss in der Lage sein, evtl. auftretende Probleme mit uns zusammen zu lösen (z. B. öffnen von Türen, Zugang zum Gebäude ermöglichen, Informationen zu geben, anfallende Entscheidungen treffen etc.).

  • 9 Preise

9.1 Unsere Preise verstehen sich in Euro inklusive aller zum Zeitpunkt der Bekanntgabe oder des Vertragsschlusses existierenden Gebühren und Abgaben, bei Privathaushalten inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, bei Unternehmen zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

9.2 Wir sind berechtigt, die vereinbarten Preise bei von uns nicht beeinflussbaren Änderungen der ihrer Kalkulation zugrunde liegenden Kostengrundlagen im Umfang dieser Änderungen anzuheben. Dies gilt insbesondere bei Änderungen von anderen mit der Leistungserbringung im Zusammenhang stehenden Kosten (wie z. B. Für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, etc.) und bei Änderung von Gebühren, Steuern und Abgaben.

9.3 Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge können von uns ohne weitere Voraussetzungen zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden.

  • 10 Aufrechnung

Gegen Ansprüche des Möbelspediteurs ist eine Aufrechnung nur mit fälligen Gegenansprüchen zulässig, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

  • 11 Abtretung

Der Möbelspediteur ist auf Verlangen des Ersatzberechtigten verpflichtet, die ihm aus dem von ihm abzuschließenden Versicherungsvertrag zustehenden Rechte an den Ersatzberechtigten abzutreten.

  • 12 Haftung

Die Haftung der Firma IPA Umzugs GmbH wird auf 620,00 € je Kubikmeter Hubraum beschränkt. Der Auftraggeber kann eine weitergehende Haftung vereinbaren. In diesem Fall schließt IPA Umzugs GmbH eine gesonderte Versicherung für diesen Umzug ab. Die hierdurch entstehende Versicherungsprämie trägt der Auftraggeber.​

  • 13 Besondere Haftungsausschlussgründe (§§451d-451g HGB)

Der Möbelspediteur ist von seiner Haftung befreit, soweit der Verlust oder die Beschädigung auf eine der folgenden Gefahren zurückzuführen ist:

  1. Beförderung von Edelmetallen, Juwelen, Edelsteinen, Geld, Briefmarken, Münzen, Wertpapieren oder Urkunden;
  2. ungenügende Verpackung oder Kennzeichnung durch den Absender
  3. Behandeln, Verladen oder Entladen des Umzugsgutes durch den Absender;
  4. Beförderung von nicht vom Möbelspediteur verpacktem Gut in Behältern;
  5. Verladen oder Entladen von Umzugsgut, dessen Größe oder Gewicht den Raumverhältnissen an der Ladestelle oder Entladestelle nicht entspricht, sofern der Möbelspediteur den Absender auf die Gefahr einer Beschädigung vorher hingewiesen und der Absender auf die Durchführung der Leistung bestanden hat
  6. Beförderung lebender Tiere oder von Pflanzen;
  7. natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit des Umzugsgutes – insbesondere durch Bruch, Funktionsstörungen, Rost, inneren Verderb oder Auslaufen.

Ist ein Schaden eingetreten, der nach den Umständen des Falles aus einer der unter 1. bis 7. bezeichneten Gefahren entstehen konnte, so wird vermutet, dass der Schaden aus dieser Gefahr entstanden ist. Der Möbelspediteur kann sich auf die besonderen Haftungsausschlussgründe nur berufen, wenn er alle ihm nach den Umständen obliegenden Maßnahmen getroffen und besondere Weisungen beachtet hat.

  • 14 Schadensanzeige

Die Ansprüche wegen des Verlustes oder der Beschädigung des Gutes erlöschen:

§  Wenn der Schaden äußerlich erkennbar war und dem Auftragnehmer nicht spätestens am Tag der Ablieferung des Gutes schriftlich angezeigt wurde.

§  Wenn der Schaden nicht äußerlich erkennbar war und dem Auftragnehmer nicht innerhalb von 14 Tagennach Ablieferung angezeigt wurde gem. § 451 f HGB.

§  Ausgenommen sind Schäden an technischen Geräten da der Auftragnehmer diese nicht auf Funktionalität vor dem Umzug prüfen kann.

  • 15 Stornokosten

Kündigt der Auftraggeber einen bereits bestätigten​ Umzugsauftrag vor dessen Durchführung, so wird folgender entgangener Gewinn pauschal vereinbart:

§  Bei einer Kündigung, die nicht mehr als drei Tage vor dem vorgesehenen Umzug erfolgt, werden 50% der Auftragssumme fällig.

§  Bei Kündigung des Auftrages ab 3 Tage vor dem Umzugsdatum, wird der gesamte Umzugspreis (gemäß Angebot) sofort fällig.

  • 16 Schlichtungsstelle Umzug

Der beauftragte Möbelspediteur ist verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Zuständig für ihn ist die „Schlichtungsstelle Umzug“ beim Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) e.V. Schulstraße 53, 65795 Hattersheim

www.schlichtungsstelle-umzug.de

  • 17 Schlussbestimmungen

Für diese AGB gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.